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Die Deutsche Honigverordnung

Die gesetzlichen Qualitätsanforderungen für Deutschland sind in der Deutschen Honigverordnung vom 16.01.2004 festgelegt. Diese Verordnung regelt die Gewinnung, Behandlung und Deklaration von Honig in Deutschland. Die Honigverordnung gibt klare Richtlinien vor, wie verkehrsfähiger Honig beschaffen sein muss.

Die wichtigsten Punkte sind:

 

Honig dürfen weder Stoffe zugesetzt noch honigeigene Bestandteile entzogen werden

Die Benennung nach einer Pflanzenart darf nur dann erfolgen, wenn der betreffende Honig überwiegend den genannten Blüten oder Pflanzen entstammt und entsprechende sensorische, physikalische und mikroskopische Merkmale aufweist

Ein regionaler, territorialer oder topographischer Name ist nur dann zulässig, wenn der damit bezeichnete Honig ausschließlich aus der angegebenen Gegend stammt.




 

Was ist Honig?


Definition nach der deutschen Honigverordnung:

„Honig ist der natursüße Stoff, der von Bienen der Art Apis mellisfera erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Absonderungen lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindliche Sekrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen, durch Kombination mit eigenen spezifischen Stoffen umwandeln, einlagern, dehydrieren und in den Waben des Bienenstockes speichern und reifen lassen.“

 

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